Schiedsstelle

Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Mancher steht am Ende eines langwierigen Verfahrens trotz „erstrittenem“ Recht vor einem Scherbenhaufen. Die Rechtsfrage mag zwar möglicherweise zu seinen Gunsten entschieden worden sein, die menschliche Beziehung zum Streitbeteiligten ist aber oftmals auf Dauer zerrüttet. Nicht selten stellt sich dann hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen für beide Seiten besser gewesen wären.

Die Schiedsstelle hat ihren Sitz im Rathaus Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz.  

Unter www.schiedsamt.de  informiert der BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.) im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen. Besucher erfahren Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner, Friedensrichterinnen und Friedensrichter in Sachsen nach den Schiedsamt- und Schiedsstellengesetzen der Länder.  

Schiedsstelle

Anschrift
Markt 1
09306 Rochlitz
Ansprechpartner
Friedensrichterin: Madeleine Schilde
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rochlitz Herr Rosemann
Telefon
03737 783-110

Ausschreibung Schiedsstelle

Ausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Rochlitz mit den Gemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz

Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines/r Friedensrichters/in und eines/r Stellvertreters/in

Die Große Kreisstadt Rochlitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Rochlitz mit den Gemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz sucht zur Besetzung der Schiedsstelle Rochlitz eine/n Friedensrichter/in und eine/n Stellvertreter/in. Die Schiedsstelle umfasst den Bezirk der Großen Kreisstadt Rochlitz sowie die Gemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz.

Amtszeit und Wahlverfahren

Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren durch den Gemeinschaftsausschuss gewählt. Die Wahl muss durch den Vorstand des Amtsgerichtes Hainichen bestätigt werden. Die Schiedspersonen müssen nach ihren Persönlichkeiten und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Persönliche Vorrausetzungen

Schiedsperson kann nicht sein,

  • wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwaltes ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
  • wer die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Schiedsperson soll nicht sein,

  • wer bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird,
  • nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt,
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
  • wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.

Verfahren und Ziel der Schiedsstelle

Ziel der Schiedsstellen ist es, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt, in Rechtsstreitigkeiten, …

  • die in Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen,
  • welche die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben und
  • an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Fachaufsicht und Weiterbildung

Die Friedensrichter/innen unterliegen nach § 12 des Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) der Fachaufsicht des Vorstandes des Amtsgerichtes, in der Durchführung der Verhandlungen der Schiedsstelle sind sie unabhängig (§ 12 Absatz 2 Satz 3 SächsSchiedsGütStG).

Außerhalb dieser Verfahren unterliegen die Friedensrichter/innen der Aufsicht und den Weisungen der Stadt Rochlitz.

Über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. werden Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung angeboten.

Eine Aufwandsentschädigung wird entsprechend der Satzung der Großen Kreisstadt Rochlitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Friedensrichter/in haben und im o. g. Bereich der Schiedsstelle Ihren Wohnsitz haben, schicken Sie bitte bis zum 30.11.2022 einen formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten

  • Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
  • Familienstand
  • Geburtsdatum und -ort
  • in der Gemeinde wohnhaft seit
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnort, Straße, Hausnummer
  • Angaben über frühere Tätigkeiten als Schiedsperson (von / bis)

an den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz oder eine E-Mail an f.dehne@rochlitz.de.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an den Hauptamtsleiter Herrn Rosemann, Telefon: 03737 783-110, E-Mail: m.rosemann@rochlitz.de.

Rochlitz, den 26.09.2022

Frank Dehne

Oberbürgermeister