Informationen für Unternehmen - Coronavirus

Hinweise für Arbeitgeber, Unternehmen und Arbeitnehmer etc.:

Behörden und Institutionen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene geben Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten zum Umgang mit dem Auftreten und den Folgeerscheinungen des neuartigen Virus.

Regionale Ebene

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus betreffen vermehrt die Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskamer Chemnitz hat deshalb alle relevanten Informationen, Links und Tipps für Unternehmen auf ihrer Internetseite unter www.chemnitz.ihk24.de/corona-virus zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
(Stand: 13. März 2020)

Land

Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen laut Sächsischen Staatsministerium für Finanzen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung. So können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). 

Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus. Anlassbezogen sind verschiedene Hotlines geschalten:

  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.) – Telefon: 030 346465100 (Montag – Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
  • Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus –
    Telefon: 030 18615-1515 (Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
  • Hotline zu Fördermaßnahmen – Telefon: 030 18615-8000 (Montag – Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur – Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20
  • Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen: BAFA-Hotline: 06196 908-1444,
    E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" aktualisiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Website tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Hinweise zu Risiken bei beruflichen Auslandsreisen finden Sie im Leitfaden der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation: Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen.“