Informationen und Ansprechpartner für Flüchtlinge aus der Ukraine
Ansprechpartner des Landratsamtes
Im Landratsamt sind jetzt konkrete Ansprechpartner benannt worden, die Fragen rund um das Thema Flucht aus der Ukraine beantworten. Sie nehmen auch Wohnraum-Angebote entgegen. Zudem gibt es Hinweise zum rechtlichen Verfahren für Geflüchtete.
Ansprechpartner für geflüchtete Familien
Das Landesamt für Schule und Bildung hat Koordinatoren, welche geflüchtete Familien bei Fragen zu den Bereichen Bildung und Schule unterstützen.
Übersetzungen in Wort und Bild
Informationsplattform des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Auf einer Informationsplattform sind Hinweise zu Rechtsvorschriften, zur Gesundheitsversorgung, zur Unterbringung usw. zu finden. Zudem besteht die Möglichkeit, über eine Kontaktplattform nach Angehörigen zu suchen.
Hinweis: Die Internetseite ist zunächst in deutscher Sprache verfasst und soll schnellstmöglich auch in ukrainische Sprache übersetzt werden. Alle Informationen werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Erstinformationsbroschüre
BaFin ermöglicht unbürokratische Kontoeröffnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mit Mitteilung vom 11. März 2022 die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitutedarüber informiert, dass bei der Eröffnung eines Basiskontos keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines gültigen ukrainischen Personalausweises zur Überprüfung der nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz erhobenen Daten bestehen.
So können ukrainische Kriegsflüchtende unbürokratisch bei Vorlage eines ukrainischen Personalausweises ein Konto in Deutschland eröffnen, damit diesen z. B. soziale Leistungen überwiesen werden
können.
Geklärt wird noch, ob Sparkassen und Banken die ukrainische Währung gegen Euro eintauschen dürfen, was bisher nicht zulässig ist, da diese Währung bislang nicht zu den frei transformierbaren Währungen gehört.
Spenden
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